ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines/ Regelungsgegenstand

1.1. Gabriele Grill, als Inhaberin des Einzelunternehmens RIVA, 2/4, 2812 Hollenthon, (im Folgenden „Vermieterin“) bietet in Hollenthon die Nutzung einer medi stream-Liege (im Folgenden „Liege“) an. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Vermieterin und dem Erwerber einer Zutrittsberechtigung zum Entspannungsraum und -bett (im Folgenden „Kunden“). Die AGB sind Bestandteil des über den Erwerb der Zutrittsberechtigung geschlossenen Vertrages.

1.2. Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern, außer in der jeweiligen Regelung wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.3. Jeder Erwerb einer Zutrittsberechtigung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.4. Der Kunde erklärt, dass er sich vor dem Erwerb der Zutrittsberechtigung über die Zeit, Dauer, Art und Programme des Bettes auf der Webseite der Vermieterin informiert hat und die Nutzung der Liege für seine Zwecke geeignet ist. Spätestens mit der Verwendung der Zutrittsberechtigung bestätigt der Kunde die Kenntnis dieser AGB und einer allfälligen Hausordnung sowie deren Geltung.

2. Vertragsabschluss / Zutrittsberechtigung/ Preise

2.1. Der Erwerb der Zutrittsberechtigung erfolgt über die Webseite der Vermieterin. Informationen über die Programme der Liege, Bedienung der Liege, Zutrittsberechtigungen und die dort dargestellten Preise stellen dabei lediglich Einladungen an den Kunden zur Anbotstellung dar. Diese Einladungen zur Anbotstellungen von der Vermieterin sind somit freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer Zutrittsberechtigung durch den Kunden, zB durch Klick auf der Webseite auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“, macht der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Vermieterin. Der Kunde ist an sein Angebot drei Tage gebunden. Wenn der Kunde ein solches Angebot stellt, wird ihm eine Nachricht übermittelt, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten anführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots durch die Vermieterin dar (Vertragsabschluss).

2.2. Mit der Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet zu haben oder die Bestellung mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu tätigen oder aufgrund seines Alters zu dieser auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters berechtigt zu sein.

2.3. Sämtliche angegebenen Preise enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer, Bearbeitungsgebühren und sämtliche sonstigen gesetzlichen Abgaben. Die Angabe der Preise erfolgt in EURO. Der Kaufpreis ist bereits bei der Bestellung durch den Kunden und damit im Voraus zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann per Debit-/Kreditkarte (Mastercard, Visa), eps-Überweisung oder per Paypal erfolgen. Die Belastung erfolgt unabhängig von der gewählten Zahlungsart noch am selben Tag, spätestens aber am nächsten Werktag. Sollte die Vermieterin das Angebot des Kunden nicht annehmen und hat der Kunde die Zutrittsberechtigung bereits bezahlt, so hat die Vermieterin alle Zahlungen, die sie vom Kunden aus der jeweiligen Bestellung erhalten hat, unverzüglich zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2.4. Dem Kunden wird die erworbene Zutrittsberechtigung durch die Vermieterin rechtzeitig vor der gebuchten Einheit, für welche die Zutrittsberechtigung gilt, übermittelt, spätestens aber einen Tag vor der Einheit. Die Zutrittsberechtigungen werden dabei im Rahmen des Online Ticketings ausschließlich digital zur Verfügung gestellt, worauf der Kunde im Bestellprozess auch hingewiesen wird. Bei Datenverlust aus Gründen in der Sphäre des Kunden ist ein Eintritt zur Liege nicht möglich.

2.5. Der Zutritt zum Entspannungsraum ist nur für die auf der Zutrittsberechtigung angeführte Zeit gültig. Mit dem auf der Zutrittsberechtigung angeführten Code wird die Türe zum Entspannungsraum geöffnet. Mit der erstmaligen Öffnung des Entspannungsraumes wird die Zutrittsberechtigung entwertet. Jegliche Vervielfältigung, Kopie oder Veränderung der Zutrittsberechtigung sowie jede elektronische Bearbeitung ist untersagt. Der Kunde ist zudem aufgefordert, seinen Zutrittsberechtigung keinen anderen Personen zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen.

2.6. Vom Kunden erworbene Zutrittsberechtigungen werden von der Vermieterin nicht gegen andere Zutrittsberechtigungen umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ein solcher Umtausch bzw. eine solche Zurücknahme durch die Vermieterin erfolgt somit im Einzelfall aus Kulanz und ohne Anspruch des Kunden darauf.

2.7. Eine Stornierung der gebuchten Einheit ist bis zu 12 Stunden vor der Buchung möglich. Die stornierte Buchung wird dem Kundenkonto des Kunden automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung gibt es keine Rückerstattung.

3. Übernahme und Rückstellung des Erholungsraumes/ Reinigung

3.1. Der Kunde hat den Erholungsraum nach der Übernahme unverzüglich auf Mangelfreiheit zu kontrollieren und allfällige Mängel der Vermieterin bekannt zu geben. Ist der Kunde Verbraucher, dann führt eine Verletzung dieser Obliegenheit zu keiner Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Erholungsraum nach seiner gebuchten Einheit in gleichem Zustand wie bei der Übernahme zurückzustellen. Werden bei der Rückstellung Beschädigungen des/r Schlosses/Schlösser des Erholungsraumes und der Liege festgestellt, ist die Vermieterin berechtigt, den Austausch des/r Schlosses/Schlösser und der Liege auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Ebenso trägt der Kunde die Kosten für die Behebung der von ihm verursachten Schäden.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Liege nach der Einheit mit den zur Verfügung stehenden Reinigungsmittel entsprechend der im Erholungsraum liegenden Reinigungsanleitung zu reinigen und Verschmutzungen zu entfernen. Es dürfen nur jene Reinigungsmittel verwendet werden, die von der Vermieterin zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde haftet für sämtliche Reinigungskosten, welche der Vermieterin aufgrund eines verschmutzten Raumes entstehen.

4. Zutrittsbestimmungen

4.1. Der Zugang und Zutritt zum Erholungsraum durch den Kunden sind während des gebuchten Zeitraums, somit während der Geschäftsöffnungszeiten der Vermieterin, möglich. Diese Geschäftsöffnungszeiten sind beim Eingang des Erholungsraumes kundgemacht sowie auf der Website der Vermieterin abfragbar. Es obliegt der Vermieterin, gegebenenfalls andere Öffnungszeiten des Erholungsraumes festzusetzen, ohne dass sich dadurch das Vertragsverhältnis ändert. Diesbezügliche Informationen erfolgen spätestens eine Woche vor der Änderung über die Website und durch Aushang.

4.2. Der Kunde ist entsprechend Punkt 2. zum Zutritt zum Erholungsraum sowie zur Nutzung der im Erholungsraum befindlichen Liege berechtigt. Die Vermieterin hat das Recht, aber nicht die Pflicht, von jeder Person, die den Erholungsraum betreten möchte, Nachweise für deren Identität zu verlangen und ihr bei fehlendem Nachweis den Zutritt und Zugang zum Erholungsraum zu verweigern.

4.3. Der Kunde erhält gemäß Punkt 2.5. einen Zutrittscode, mit dem er in die Lage versetzt wird, den Erholungsraum zu öffnen. Der Kunde ist verpflichtet, den Code geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Bei der Verwendung des Codes ist darauf zu achten, dass dieser von Dritten nicht ausgespäht wird. Die Übertragung des Codes an Dritte ist unzulässig.

4.4. Dem Kunden ist es ist untersagt, während der Einheit Dritte in die Räumlichkeit hineinzulassen. Nach der Einheit ist er verpflichtet, den Erholungsraum wieder gehörig zu verschließen und verschlossen zu halten. Es muss sichergestellt sein, dass keinem Dritten Zutritt gewährt wird. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung haftet der Kunde der Vermieterin gegenüber für Nachteile die aus seinem Verhalten resultieren.

4.5. Aus vorübergehenden Zutrittsstörungen zum Erholungsraum oder Störungen der Energieversorgung (zB Strom, Heizung etc) kann der Kunde keine Ansprüche ableiten.

4.6. Für alle Kosten und Schäden, die durch unbefugte Weitergabe des Zutrittscodes entstehen, hat der Kunden aufzukommen.

4.7. Dem Kunden ist die Nutzung der Liege untersagt, wenn er alkoholisiert oder mit sonstigen Sucht- und Betäubungsmitteln beeinträchtigt ist. Ebenso ist ihm die Nutzung untersagt, wenn Kontraindikationen vorliegen.

4.8. Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung oder sonstiges, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.

5. Allgemeines zur Liege

5.1. Von der Vermieterin wird nicht die psychische und physische Eignung des Kunden für die Nutzung der Liege überprüft.Die gewählte Art, der Umfang und Intensität der gebuchten Einheit liegt in der Eigenverantwortung des Kunden. Die Vermieterin empfiehlt den Kunden, die die Liege nutzen wollen, ihren Gesundheitszustand und die Nutzung des Bettes mit einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Kunden mit Schäden, Verletzungen und Beeinträchtigungen am Bewegungsapparat wird geraten vor Beginn der Benutzung zuerst durch einen geeigneten Physiotherapeuten oder Arzt ihre Tauglichkeit überprüfen zu lassen und erst nach der gehörigen Freigabe durch einen Arzt oder Physiotherapeuten die Liege zu nutzen.

5.2. Die Liege darf nur seinem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich vor der Verwendung des Bettes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Unklarheiten ist umgehend die Vermieterin zu kontaktieren.

5.3. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Vermieterin Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten sowie sich gemäß einer allfälligen Hausordnung zu verhalten. Grobe und wiederholte Verstöße hiergegen können ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Es ist dem Kunden untersagt

  • Tätigkeiten zu setzen, die gegen den vereinbarten Vertragszweck verstoßen;
  • die Liege zu nicht vertraglich vereinbarten Zwecken zu gebrauchen;
  • den Erholungsraum Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst Rechte aus diesem Vertrag ganz oder zum Teil entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu übertragen;
  • den Erholungsraum und die Liege zu beschädigen oder in irgendeiner Form zu verändern.
  • Tiere in den Erholungsraum einzulassen.

6.2. Es herrscht Rauchverbot in der Räumlichkeit. Für den Fall des Verstoßes des Kunden gegen diesen Vertragspunkt ist der Kunde zur Bezahlung einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 verpflichtet.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden der Liege unverzüglich der Vermieterin zu melden und allfälligen damit zusammenhängenden Anweisungen der Vermieterin Folge zu leisten.

6.4. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sämtliche Schäden, die nachweislich durch ihn verursacht werden, von der Vermieterin auf Kosten des Kunden behoben werden.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vermieterin hinsichtlich sämtlicher nachteiliger Folgen aus der Nichteinhaltung der Ver- und Gebote aus diesem Punkt 6. und sämtlicher Ansprüche, die ihr gegenüber von Dritten geltend gemacht werden und sich aus einer schuldhaften Verletzung dieser Ver- und Gebote ergeben, schad- und klaglos zu halten.

7. Leistung und Haftung der Vermieterin

7.1. Die Vermieterin verpflichtet sich zur Gebrauchsüberlassung des Erholungsraumes in brauchbarem Zustand.

7.2. Eine Schadenersatzpflicht der Vermieterin setzt grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) voraus. Sie ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Schadens beschränkt und darüber hinaus der Höhe nach mit dem zwischen Vermieterin und Kunden vereinbarten Kaufpreis für die Zutrittsberechtigung beschränkt. Insbesondere trifft die Vermieterin keine Haftung, wenn die Liege entgegen der Bestimmungen des Punktes 5. verwendet wird.

8. Rücktrittsrecht nach FAGG

8.1. Als Verbraucher hat der Kunde das Recht, von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann dafür auch das Muster-Rücktrittsformular in Punkt 8. verwenden. Das Rücktrittsrecht ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist nachweislich abgesendet wird. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde die Vermieterin (Gabriele Grill, Inhaberin des Einzelunternehmers RVIA, Adresse Kirchenplatz 2/4, 2812 Hollenthon, E-Mail auszeit@riva-oase.at) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren.

8.2. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt, hat die Vermieterin ihm alle Zahlungen, die sie erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der entsprechenden Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

8.3. Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die vertraglich geschuldete Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Kunde der Vermieterin von der Ausübung des Rücktrittsrechts unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8.4. Das Rücktrittsrecht besteht nicht (i) für Verträge, die nicht als  außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 3 Z 1 FAGG) oder Fernabsatzverträge (§ 3 Z 2 FAGG) zu qualifizieren sind, (ii) für Dienstleistungen, wenn die Vermieterin auf ausdrückliches Verlangen des Kunden unter den Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 1 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde oder (iii) für zwischen Unternehmern geschlossene Verträge (zweiseitiges Unternehmergeschäft).

8.5. Will der Kunde vom Vertrag nach FAGG zurücktreten, so kann er ein Formular nach demfolgenden Beispiel erstellen und dieses an die Vermieterin senden:

Muster-Rücktrittsrechtformular

An

Gabriele Grill, Inhaberin des Einzelunternehmers RIVA

Kirchenplatz 2/4, 2812 Hollenthon,

E-Mail: auszeit@riva-oase.at

Hiermit trete(n) ich/wir vom von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück:

Dienstleistung:                        ____________________________________________________

Bestellt am:                             ____________________________________________________

Name des Kunden:                 ____________________________________________________

Anschrift des Kunden: ____________________________________________________

Datum / Unterschrift: ____________________________________________________

9. Aufrechnung

9.1. Die Vermieterin ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit diese pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihr gegenüber aufzurechnen.

9.2. Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, wenn die Forderung des Kunden in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht und die Forderung gerichtlich festgestellt oder von der Vermieterin anerkannt ist.

10. Abtretung

Die Vermieterin hat das Recht, alle oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Über eine entsprechende Veränderung wird der Kunden informiert werden.

11. Datenschutz

Die Datenschutzmitteilung der Vermieterin mit sämtlichen Informationen zum Datenschutz ist online unter www.riva-oase.at abrufbar. Auf Wunsch des Kunden wird ihm die Vermieterin die Datenschutzmitteilung unverzüglich postalisch oder per E-Mail übermitteln.

12. Adressänderung

Der Kunde ist verpflichtet, der Vermieterin Änderungen seiner Zustelladresse, seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse oder seines gewöhnlichen Aufenthalts unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Bis zur Bekanntgabe einer geänderten Adresse können Erklärungen der Vermieterin rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene Adresse (auch E-Mail-Adresse) gesendet werden.

13. Änderung der Vertragsbedingungen

Änderungen dieser Bedingungen und der Vereinbarung, in der die Geltung dieser Bedingungen zwischen Kunden und Vermieterin vereinbart worden sind, werden dem Kunden von der Vermieterin spätestens ein Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn bei der Vermieterin vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird die Vermieterin den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Kunden per Post oder per E-Mail zuzustellen. Auf Änderungen der Leistungen der Vermieterin und Entgelte des Kunden findet diese Bestimmung keine Anwendung. Deren Änderung kann individuell vereinbart werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Auf diesen Vertrag findet österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts – Anwendung.

14.2. Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.

14.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.5. Die Vertragsparteien vereinbaren als Gerichtsstand das sachlich für Wiener Neustadt zuständige Gericht.